Gefahren durch Kälte und Nässe
Sicher durch die Winterzeit
Schnee, Frost, Nässe. Ungemütliches Wetter im Winter lässt sich nicht ändern. Schutzmaßnahmen für Beschäftigte auf Baustellen und Freiarbeitsplätzen sind erforderlich und nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention (§23) auch vorgeschrieben.
Nässe und Kälte sind nicht nur unangenehm. Bei zu langem ungeschützten Arbeiten im Freien drohen durch Unterkühlungen Infektionskrankheiten, vor allem wenn die Beschäftigten durch die Tätigkeiten ins Schwitzen geraten. Auch die Haut ist im Winter besonders belastet. Bei Nässe und Frost besteht außerdem eine größere Unfallgefahr, sowohl auf den Anfahrtswegen auf das Freiarbeitsgelände als auch auf den Baustellen selber (besonders: Gerüste und Dachflächen).
Normale achtstündige Arbeitstage im Freien sind im Winter nicht erlaubt. Beschäftigte müssen sich zwischendurch aufwärmen und gegebenenfalls umziehen können. Außerdem müssen Baustellen und Freiarbeitsplätze bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht und wieder verlassen werden können.
Präventionsmaßnahmen im Unternehmen
- Errichtung von Arbeitszelten / Überbauten
- Zufahrts- und Arbeitswege sichern, gegebenenfalls von Schnee räumen und streuen
- Bereitstellung von Aufwärmräumen
- Bereitstellung von Schutzbekleidung einschl. geeignetem Schuhwerk
- Fahrzeuge mit beheizbaren Fahrerkabinen
- Vorsorge und Unterweisungen zum Gesundheitsschutz im Winter
Wie sich die Beschäftigten schützen sollten
- Teilnahme an Unterweisungen und Vorsorgen
- Hautschutz- und Hautpflegemittel verwenden
- Schutzkleidung und Schutzhandschuhe benutzen
- Kollegen auf Gefahren hinweisen
Weitere Informationen
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Regel 112-189 Benutzung von Schutzkleidung
- DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen