Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des Arbeitsschutzes
Gespräch mit Heike Krüger (Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen) und Dr. Michael Meetz (Beratungsunternehmen BASIKNET)
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?
Heike Krüger: Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Wenn die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht ein Unternehmen aufgrund eines Unfalls oder routinemäßig besucht, wird als erstes nach den Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb gefragt. Sie sind die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements im Betrieb.
Viele Unternehmen bestellen eine externe Fachkraft für Arbeitsschutz. Ist das nicht ausreichend?
Heike Krüger: Das ist grundsätzlich schon gut. Aber verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist und bleibt der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin. Sie sind es, die im Ernstfall verantwortlich gemacht werden, wenn etwas passiert. Sie müssen wissen, welchen Gefährdungen ihre Beschäftigten im Betrieb ausgesetzt sind. Wenn ein Unternehmer selber weiß, worauf es beim Arbeitsschutz ankommt, kann er den externen Dienstleister auch besser anleiten und überprüfen.
Was gehört in eine Gefährdungsbeurteilung?
Dr. Michael Meetz: In den GBU werden alle Tätigkeitsbereiche eines Betriebes daraufhin bewertet, welche vorhersehbaren gesundheitlichen Gefährdungen sie beinhalten können. In jeder GBU wird eine Einschätzung darüber vorgenommen, ob und welche konkreten Gefährdungen durch die jeweilige Tätigkeit entstehen und es sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr festzulegen.
Für welche Tätigkeitsbereiche im Metallhandwerk sind GBU erforderlich?
Heike Krüger: Grundsätzlich muss jede Tätigkeit in einer GBU berücksichtigt werden. Schwerpunkte im Metallhandwerk sind Werkstatt bzw. Werkhalle, Verwaltung – zum Beispiel Bildschirmarbeitsplätze –, Verladung und Transport sowie alle Bereiche, in denen Gefahrstoffe eingesetzt werden. Ganz wichtig: Auch für jede Baustelle muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Wie muss die Gefährdungsbeurteilung aussehen und was gehört dort hinein?
Dr. Michael Meetz: Es gibt keine gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Form. Vorgeschrieben ist nur, dass sie schriftlich erfolgen muss. Es gibt Mustervorlagen für einzelne Tätigkeitsbereiche, beispielsweise bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Teilnehmer am Projekt „Metall gesund“ wurden in der Erstellung von GBU geschult und haben eine Einführung für die Nutzung des Online- Arbeitsschutzportals unter www.metallhandwerk-arbeitssicherheit.de erhalten. Dort wird man Schritt für Schritt durch die Erstellung der GBU geführt.
Was ist mit den Mitarbeiterunterweisungen?
Dr. Michael Meetz: Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen müssen für die jeweiligen festgestellten Gefährdungen regelmäßig Mitarbeiterunterweisungen stattfinden. Sie müssen vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme erfolgen und einmal jährlich wiederholt werden. Auszubildende unter 18 Jahren müssen zweimal jährlich unterwiesen werden. Wichtig ist die Dokumentation dieser Unterweisungen. Die Beschäftigten müssen unterschreiben, dass sie an der Unterweisung teilgenommen haben, diese verstanden haben und bestätigen, dass sie sich danach richten werden.
Weitere Informationen
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- BGHM Kompendium Grundsätze der Prävention 2015
- Mustervorlagen für Gefährdungsbeurteilungen auf www.bghm.de
- Online-Portal www.metallhandwerk-arbeitssicherheit.de