METALL

GESUND

Gesunder Betrieb

Betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz organisieren

Gesunde Beschäftigte

Sicher und gesund arbeiten

Gesetze und Pflichten

Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und beachten

Glossar

Fachbegriffe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz

Gesetzlich sind die Pflichten des Arbeitgebers grundlegend im Arbeitsschutzgesetz (Zweiter Abschnitt § 3 bis § 14) verankert. Arbeitgeberpflichten ergeben sich weiterhin aus anderen Gesetzen, Verordnungen und aus dem DGUV-Regelwerk bzw. sind dort konkretisiert.

Die wichtigsten Arbeitgeberpflichten für Metallhandwerksbetriebe sind:

 

Ihre Unternehmerpflichten online organisieren

Bei der einfachen und ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer Arbeitsschutzpflichten hilft Ihnen das praxisorientierte Online-Arbeitsschutzportal metallhandwerk-arbeitssicherheit.de von  BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH  und des Landesverbandes Metall Niedersachsen/Bremen.

Hier behalten Sie den Überblick und können unter anderem:

  •     Gefährdungsbeurteilungen in wenigen Schritten erstellen
  •     Gefahrstoffverzeichnis mithilfe eines Musterverzeichnisses anlegen
  •     Mitarbeiterunterweisungen planen und dokumentieren