Beschäftigte unterweisen

Anweisungen und Informationen/Erläuterungen zum gesunden und sicheren Verhalten der Beschäftigten

Sie muss bei der Einstellung und erforderlichenfalls bei Veränderungen der Arbeit vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss regelmäßig, mindestens jährlich, wiederholt werden.

Jugendliche unter 18 Jahren sind zweimal jährlich zu unterweisen.

Rechtliche Grundlagen

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • § 4 LasthandhabV
  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • § 4 DGUV Vorschrift 1
  • Weitere Gesetze und Vorschriften