Arbeitssicherheit beschäftigt Betriebe dauerhaft. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmerimmen und Unternehmer, Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Deshalb sollten erforderlichen Maßnahmen nicht erst dann vorgenommen werden, wenn ein Überprüfung ansteht oder - im schlimmsten Fall - ein Arbeitsunfall stattfand.
Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen sollte deshalb systematisch organisiert werden.