Mitarbeiterunterweisung

Gut informiert ist besser geschützt

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig über die speziellen Gefahren in ihrem Arbeitsbereich informiert werden. Sie müssen wissen, welche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen es gibt und was sie selber dazu beitragen können, sich vor Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu schützen.

Zu solchen "Unterweisungen" sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet. Sie müssen regelmäßig durchgeführt, mindestens einmal jährlich wiederholt - und dokumentiert werden. Jugendliche unter 18 Jahren müssen zweimal jährlich unterwiesen werden.

Rechtliche Grundlagen sind u.a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §12), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14 und die DGUV Vorschrift 1.